Erscheinungsdatum: 04.07.2025

Erstattung deutscher Quellensteuer auf Dividenden – Informationen für österreichische Steuerpflichtige

Erstattung deutscher Quellensteuer auf Dividenden – Informationen für österreichische Steuerpflichtige

Wenn Sie als in Österreich ansässige Steuerpflichtige Dividenden aus Deutschland erhalten, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Teil der in Deutschland einbehaltenen Quellensteuer rückzuerhalten. 

Hintergrund ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Deutschland, das vorsieht, dass Deutschland auf Dividenden nur 15 % Quellensteuer einheben darf. Tatsächlich wird jedoch ein Quellensteuerabzug von rund 26,375 % vorgenommen. Die Differenz kann – unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen – rückgefordert werden.
Voraussetzungen für eine Rückerstattung:

  • Sie sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig (z. B. mit Wohnsitz in Österreich).
  • Sie können Ihre steuerliche Ansässigkeit mittels Formular S-A vom österreichischen Finanzamt bestätigen lassen (hierbei können wir Sie gerne unterstützen).
  • Sie reichen den Antrag online über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) in Deutschland ein (dies ist von Ihnen selbst durchzuführen).

Seit 2023 ist das Verfahren vollständig digitalisiert.
Die Registrierung im BZSt-Portal kann bis zu sechs Wochen dauern.
Die Antragsfrist beträgt vier Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Dividenden zugeflossen sind.

Wann ist ein Antrag wirtschaftlich sinnvoll?
Ein Antrag lohnt sich in der Regel dann, wenn:

  • hohe Dividendenbeträge bezogen wurden, oder
  • mehrere Jahre zusammengefasst geltend gemacht werden können (z. B. für die letzten vier Jahre).

TIPP:
Wenn sich die betreffenden deutschen Aktien in einem österreichischen Depot befinden, wird die deutsche Quellensteuer in der Regel automatisch auf die österreichische Kapitalertragsteuer angerechnet.
In diesem Fall ist keine Rückerstattung erforderlich.

Freundliche Grüße,
Christine Hapala & Thomas Hapala

Wir bemühen uns um sorgfältige Datenzusammenstellung können jedoch keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.