Erscheinungsdatum: 04.07.2025
Erstattung deutscher Quellensteuer auf Dividenden – Informationen für österreichische Steuerpflichtige
Wenn Sie als in Österreich ansässige Steuerpflichtige Dividenden aus Deutschland erhalten, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Teil der in Deutschland einbehaltenen Quellensteuer rückzuerhalten.
Hintergrund ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Deutschland, das vorsieht, dass Deutschland auf Dividenden nur 15 % Quellensteuer einheben darf. Tatsächlich wird jedoch ein
Quellensteuerabzug von rund 26,375 % vorgenommen.
Die Differenz kann – unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen – rückgefordert werden.
Voraussetzungen für eine Rückerstattung:
Seit 2023 ist das Verfahren vollständig digitalisiert.
Die Registrierung im BZSt-Portal kann bis zu sechs Wochen dauern.
Die Antragsfrist beträgt vier Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Dividenden zugeflossen sind.
Wann ist ein Antrag wirtschaftlich sinnvoll?
Ein Antrag lohnt sich in der Regel dann, wenn:
TIPP:
Wenn sich die betreffenden deutschen Aktien in einem österreichischen Depot befinden, wird die deutsche
Quellensteuer in der Regel automatisch auf die österreichische Kapitalertragsteuer angerechnet.
In diesem Fall ist keine Rückerstattung erforderlich.
Freundliche Grüße,
Christine Hapala & Thomas Hapala
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